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   BVerwG, 09.08.1994 - 6 B 53.94   

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https://dejure.org/1994,17565
BVerwG, 09.08.1994 - 6 B 53.94 (https://dejure.org/1994,17565)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 6 B 53.94 (https://dejure.org/1994,17565)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 6 B 53.94 (https://dejure.org/1994,17565)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Neubewertung von Klausuren und Hausarbeiten - Voraussetzungen für die Erteilung eines Leistungsscheines - Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 6 B 53.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung eines Verfahrensmangels gerade von der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187, 189).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 6 B 53.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung eines Verfahrensmangels gerade von der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187, 189).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 5 ER 611.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 6 B 53.94
    Es fehlt bereits daran, daß die Klägerin nicht glaubhaft gemacht hat, daß sie vor Ablauf der Revisionsfrist in der vorliegenden Sache eine gewisse Anzahl namentlich benannter Rechtsanwälte vergeblich versucht hat zu beauftragen (vgl. hierzu Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 5 ER 611.91 -).
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